Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Umfang der Lieferpflicht
Als zugesichert gelten die Eigenschaften welche im Vertrag ausdrücklich angegeben oder nach dem Vertragsin-
halt eindeutig und zweifelsfrei als solche erkennbar sind. Mündliche Vereinbarungen müssen, um wirksam zu sein
in dem schriftlichen Vertrag wiederholt oder schriftlich bestätigt sein. Die Bezeichnung »wie gehabt« beziehen wir
nur auf die Ware und Verpackung, nicht aber auf den Preis. Es werden am Versandtag geltende Preise unserer
letzten Preisliste berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. Mehr- oder Minderlieferungen
zur rationellen Auftragsabwicklung behalten wir uns vor.


2. Preise
Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Lieferzeit
Die vereinbarte Lieferzeit wird nach bester Möglichkeit eingehalten, jedoch können aus verspäteter Lieferung kei-
ne Ansprüche abgeleitet werden. Bei größeren Aufträgen behalten wir uns Teillieferungen vor. Jede Teillieferung
betrachten wir als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Bedingungen. Aufträge auf Abruf ohne
begrenzte Abnahmefrist können wir nicht übernehmen.


4. Versand
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf billigstem Wege auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der späteren Anlieferung der Ware an den Transportführer auf den Besteller über. Mangels
anderer Vereinbarung sind wir berechtigt, den Versand vorzunehmen.


6. Recht des Lieferes auf Rücktritt
Unvorhergesehene Ereignisse - wie Fälle höherer Gewalt, Krieg, Arbeiteraufstand oder Aussperrungen, Betriebs-
einstellungen, Betriebstörungen, insbesondere auch Maschinenschäden, behördliche Maßnahmen, unverschulde-
ter Mangel an Rohstoffen usw. - entbinden uns von jeder weiteren Lieferpflicht ohne Schadenersatzgewährung
und berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag, soweit wir diesen noch nicht abgewickelt haben. Nachträglich uns
bekanntwerdende Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sowie begründete Veranlassung zur Annahme, daß er zur
Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht in der Lage sein wird, berechtigt uns zum Rücktritt, falls nicht genügend
Sicherheit gegeben werden kann. Schadenersatzansprüche wegen solchen Rücktritts kann der Besteller nicht gel-
tend machen. Nichtabnahme der Abschlußmenge zum Liefertermin und Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtun-
gen lassen das Recht des Käufers auf weiterer Lieferungen erlöschen, ohne das es der Bestimmung einer Nachfrist
oder der Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB bedarf unbeschadet unseres Rechts, auch nach dem Fälligkeit-
stermin die Abnahme zu verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.


7. Mängelrügen
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware erhoben
werden. Bei rechtzeitiger und von uns als begründet anerkannter Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Er-
satzware zu liefern oder unter Zurücknahme der bemängelten Ware den Kaufpreis zu vergüten. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem Käufer oder Dritten nicht zu. Zusicherungen
bestimmter Eigenschaften der Ware, auch wenn sie auf Grund unserer Prüfergebnisse erfolgen, und unsere An-
wendungshinweise befreien den Käufer nicht von eigener Eignungsprüfung. Schadenersatzansprüche sind in je-
dem Falle ausgeschlossen.


8. Rücksendungen
Rücksendungen ohne vorherige Verständigung können wir nicht annehmen. Sonderanfertigungen, Anbruchpa-
ckungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.


9. Zahlungsbedingungen
Sämtliche in den Preislisten und Rechnungen aufgeführten Preise verstehen sich in Euro. Wir gewähren bei Zah-
lung Innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum 3 % Skonto. Das Netto-Zahlungsziel beträgt 30 Tage, eben-
falls gerechnet ab Rechnungsdatum. Grundsätzlich nehmen wir keine Wechsel mit einer längeren Laufzeit als
drei Monate an, Bank-, Diskont und Einziehungsspesen sind zu erstatten. Bei Zielüberschreitung gelten Verzugs-
zinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz des zentralen Bankinstituts als vereinbart.


10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden For-
derungen aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Wechsel und Schecks bis zu deren Einlösung) unser Eigen-
tum, (Saldohaftungsvorbehalt). Der Käufer kann die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetrie-
bes jedoch veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware
zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte ist uns
unverzüglich Nachricht zu geben.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Remscheid oder der Sitz unserer liefernden Niederlassung. Ausschließ-
licher Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitig-
keiten 42857 Remscheid.